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Baulücke in Blankenese wird wohl bleiben

Baulücke in Blankenese wird wohl bleiben

Baulücke in Blankenese wird wohl bleiben

Foto: Google Maps

Auf dieser Fläche stand bis 2008 ein Spar-Markt. Hier sollte ein neues Wohn- und Geschäftshaus entstehen, eine Baugenehmigung liegt bereits vor. Doch der Eigentümer hat Schwierigkeiten, das Vorhaben zu finanzieren.

Baugebot in der Blankeneser Bahnhofstraße nicht durchsetzbar?

Blankenese (Dorfstadt.de. 11. März 2026, Markus Krohn) · Mitten im Zentrum liegt ein Grundstück, das seit Jahren zum Streitfall geworden ist. Wo früher ein Spar-Supermarkt in der Blankeneser Bahnhofstraße/Ecke Hoher Weg stand, klafft heute eine eingezäunte Brache. Die Bezirkspolitik hat inzwischen versucht, den Eigentümer zum Bauen zu bewegen – doch juristisch sind der Stadt offenbar die Hände gebunden.

Das Grundstück an der Blankeneser Bahnhofstraße 2 – im Bebauungsplan Blankenese 6 als „Flurstück 1843“ geführt – gehört zu den prominentesten Flächen im Zentrum des Stadtteils. Direkt am Beginn der Einkaufsstraße gelegen, prägt es den ersten Eindruck, wenn Besucher von der Elbchaussee in Richtung Marktplatz gehen.

Doch seit fast zwei Jahrzehnten ist das Areal unbebaut. 2008 wurde das Gebäude abgerissen, in dessen Erdgeschoss sich zuvor ein gut frequentierter Spar-Supermarkt befand. Seitdem ist auf der Fläche nichts Neues entstanden. Stattdessen wächst hinter einem Bauzaun wildes Grün, während Reste von Bodenplatten und Mauern an die frühere Nutzung erinnern.

Für viele Anwohner und Geschäftsleute ist das längst mehr als nur eine Baulücke. Sie sprechen offen von einem „Schandfleck“ im Ortszentrum, der das Erscheinungsbild der beliebten Einkaufsstraße beeinträchtigt und den Eindruck von Stillstand vermittelt.

Politik beruft sich auf das Prinzip »Eigentum verpflichtet«

Der jahrelange Stillstand hat inzwischen auch die Bezirkspolitik beschäftigt. Hintergrund ist ein Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts: Eigentum verpflichtet. Artikel 14 des Grundgesetzes formuliert ausdrücklich, dass Eigentum nicht nur Rechte verleiht, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Bezirksversammlung Altona, prüfen zu lassen, ob ein sogenanntes Baugebot verhängt werden kann. Dieses Instrument ist im Baugesetzbuch (§176 BauGB) vorgesehen und erlaubt es Behörden, Eigentümer zur Bebauung eines Grundstücks zu verpflichten, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

Aus Sicht vieler Lokalpolitiker wäre genau das hier gegeben: Eine jahrelang brachliegende Fläche mitten im Ortskern, unmittelbar an einer wichtigen Einkaufsstraße, widerspreche den Zielen der städtebaulichen Entwicklung, zumal mit dem Eigentümer bereits eine Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mühevoll verhandelt worden war.

Baugebot rechtlich kaum durchsetzbar

Doch nach Prüfung durch das Bezirksamt Altona zeichnet sich ab, dass dieser Weg kaum Erfolg verspricht. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre ein Baugebot in diesem Fall juristisch nicht durchsetzungsfähig. Das teilte sie der Bezirksversammlung mit.

Damit bleibt der Politik zunächst nur der Appell an den Eigentümer. Dieser war im Dezember 2025 zu einem Gespräch mit dem Bezirksamt eingeladen worden und wurde dort über den Beschluss der Bezirksversammlung informiert.

Eigentümer verweist auf wirtschaftliche Lage

Dieser erklärte in dem Gespräch, dass er derzeit wirtschaftlich nicht in der Lage sei, das Grundstück zu entwickeln. Gleichzeitig verwies er darauf, dass er an der Entwicklung mehrerer miteinander verbundener Grundstücke in der Bahnhofstraße arbeite und diese Projekte im Rahmen seiner Möglichkeiten vorantreibe.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Eigentümer betont, dass er das Grundstück grundsätzlich bebauen wolle. In früheren Planungen war etwa ein dreigeschossiges Gebäude mit Gewerbeflächen vorgesehen, das sich architektonisch an die historischen Häuser der Straße anpassen sollte. Trotz erteilter Baugenehmigung wurde bislang jedoch nicht mit dem Bau begonnen.

Für Anwohner, Kunden und Touristen bedeutet das vorerst keine Veränderung. Der Bauzaun rund um das Grundstück wird wohl noch länger das Bild der Bahnhofstraße prägen.

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