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Menschen mit Behinderung

Wir wollen uns dem Thema stellten,
weil doch klar sein muss, dass alle Menschen, ob mit Behinderung oder ohne, gleichberechtigt am Leben im Dorf teilnehmen sollen
. Wir gehören zusammen. Erst zusammen können wir unsere Gesellschaft beschreiben.

Oft sind zwischen uns Hürden zu überwinden, Vorbehalte, Befürchtungen zu beseitigen, Begegnungen sind zu schaffen, ein selbstverständliches Miteinander muss eingeübt werden.

Wir wollen – zusammen mit Menschen mit Behinderung – überlegen, wie wir das umsetzen können, u.a. Vorschläge, Ideen dazu sammeln, ermöglichen, dass in Vereinen und Geschäften Menschen mit Behinderung genauso wie andere, Praktikas oder Arbeitsplätze finden, dass bei Festen und Feiern im Ort gemeinsam gefeiert werden kann – ohne Hindernisse. Da wir alle etwas zum Miteinander beitragen können, kann das auch (Vorschlag von Raul Krauthausen, Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit) Teilgabe statt nur „Teilhabe“ heißen (jeder Mensch lebt von Geben und Empfangen).

Berichte

Nachrichten

11.9.2025: Pflege eines Kindes mit Behinderung muss möglich sein

Bericht der Tagesschau: Wer ein Kind mit Behinderung hat, darf von seinem Arbeitgeber nicht benachteiligt werden – auch, wenn dafür Arbeitszeiten angepasst werden müssen. Das hat der EuGH entschieden

Aktivist Raúl Krauthausen: „Inklusion meint alle“ (13.7.2025)

Ein padcast im Deutschlandfunk – gesendet am 13.7., 13.30 Uhr.
Es geht um seine Aktivitäten – vom Podcast bis zur App für Menschen im Rollstuhl. Sein Thema: „Inklusion bedeutet nicht nur Teilhabe, sondern auch Teilgabe.“

DUOday 2025
DUOday 2.5.2025: Am 22. Mai 2025 soll wieder so ein DUOday stattfinden. Menschen mit Behinderungen sollen / möchten einen Tag lang in einem Betrieb, einer Firma den Geschäftsalltag kennenlernen.
Koalitionsvertrag: Eher Rückschritt als Fortschritt

Die Süddt. Zeitung bringt unter der Überschrift Eher Rückschritt als Fortschritt“ eine Serie zu Inklusion und Arbeitsmarkt. Deutschland baut Sonderstrukturen wie Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nicht ab und bleibt damit hinter den Ansprüchen der UN-BRK zurück.

Auch der neue Koalitionsvertrag bietet bei diesem Thema eher Absichtserklärungen, so die Süddt. Als Beispiel wird darauf verwiesen, dass aus der Ausgleichsabgabe, die Firmen leisten müssen, wenn sie keinen behinderten Menschen einstellen, nun doch Werkstätten gefördert werden dürfen – das Geld, das eigentlich dazu dienen soll, Programme zu fördern, Menschen mit Behinderung in den ersten, einem inklusiven Arbeitsmarkt zu bringen. Der ehemalige Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe (Bild oben) sagt zum Koalitionsvertrag: „Das ist kein Papier in Richtung Inklusion und Aufbrechen der Sonderstrukturen, sondern der Bewahrung der Ausgrenzung und eher ein Rückschritt als Fortschritt.“

Wenn die Vereinten Nationen mit ihren Erklärungen dazu gehört werden – so heißt es in der Süddt. Zeitung -, dann muss die Mittelvergabe bei uns „als menschenrechtswidrig eingestuft“ werden.

Trump gegen Diversität
13.5.2025. Die nächste Attacke von Donald Trump. Der Softwarekonzert SAP stellte die Förderung des Frauenanteils in seinem Konzern ein. (Bericht der Süddt. Zeitung). Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Christiane Hölz, nahm Stellung auf der SAP-Hauptversammlung und wird zitiert mit „Aber wer Vielfalt opfert, verliert nicht nur Talente, sondern auch und vor allem Glaubwürdigkeit.

Vielfalt ist ein Wettbewerbsvorteil“. Die Aktionäre – immerhin – reagieren empört und fordern ein Überdenken der Diversitätskriterien des Unternehmens.

Alles sicher keine leichte Entscheidung. Es muss eine Abwägung geben zwischen Geldverdienen, Verantwortung für die Sicherung des Geschäftes, der Arbeitsplätze – und einer Kultur von SAP. Bleibt die Kultur auf der Strecke, was wird dann übrig bleiben? Die Frage geht auch an Meta, Amazon, McDonald’s, John Deere, Harley-Davidson, Disney, Pepsi, Citigroup, Boeing –

Die US-Regierung nennt ihre Gründe gegen DEI (Diversity, Equity and Inclusion): 1. Bevorzugung einiger Bevölkerungsgruppen,andere werden dadurch benachteiligt.
2. Initiativen würden dadurch ausgebremst, Kompetenz würde abnehmen – nichts anderes als Leistung und Eignung sollen wesentlich sein.

Widerstand gibt es: Apple gibt seine Diversitätsbemühungen nicht auf, Ben & Jerry’s und die Warenhauskette Costco handeln auch so. Noch?

Inklusive Segelkurse

Segeln zählt zu den inklusivsten Sportarten überhaupt. Deshalb fördert die Kroschke Kinderstiftung in Kooperation mit Wir sind wir – Inclusion in Sailing e.V. , dem Werner-Otto-Institut sowie dem Hamburger Segel-Club und dem Norddeutschen Regatta Verein Segelkurse für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung. „Gemeinsam Segel setzen für die Inklusion im Sport“ lautet das Motto des Gemeinschaftsprojekts, bei dem im wahrsten Sinne des Wortes alle – mit oder ohne Handicap – in einem Boot sitzen.

GDS 2025 | Global Disability Summit.

Quelle: Global Disability Summit
Der Weltgipfel für Menschen mit Behinderungen – organisiert von Deutschland, Jordanien und der International Disability Alliance (IDA) – will für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sorgen. Insbesondere geht es um den Globalen Süden. Gegründet 2017, um Menschen auf der ganzen Welt zusammenzubringen, die sich um Inklusion auch im Rahmen einer Entwicklungszusammenarbeit bemühen.
Die Ergebnisse sind in einem whitepaper zusammengestellt. Kurz zusammengefaßt:
– Daten und Evidenz: Bessere Datengrundlagen sind nötig für wirksame Inklusionspolitik.
– „Nothing about us without us“: Menschen mit Behinderungen stehen im Zentrum des GDS. Ihre Selbstvertretungsorganisationen werden aktiv eingebunden und ihre Prioritäten berücksichtigt.
– Umsetzung im Fokus: Präsentation von Best-Practice-Beispielen und Lernmomenten aus gescheiterten Ansätzen. Ziel: echte Veränderungen anstoßen und Diskriminierung sichtbar machen.
– Menschenrechte: Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist die Grundlage aller Aktivitäten. Verpflichtungen sollen verbindlich und wirksam gestaltet werden.
– Nationale Eigenverantwortung: Länder sollen konkrete Selbstverpflichtungen eingehen und die BRK umfassend umsetzen. Beteiligung der Selbstvertretung ist zentral.
– Inklusive Entwicklung: Inklusion soll stärker in die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe integriert werden. Der GDS soll Impulse für die SDGs und die Post-2030-Agenda geben.
-Brücken bauen: Förderung internationaler Zusammenarbeit. Diskussion über Finanzierungslücken und Idee eines „Global Disability Fund“

US-Tochter Telekom gibt Initiativen für Diversität auf

5.4.2025: Die Telekom in den USA geht auf das Dekret von Trump ein und streicht ihre Initiativen für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion.

Mit diesem Schritt hat sie die Möglichkeit, weitere Fusionen vorzunehmen, die ihr sonst nicht ermöglicht worden wären. Hier der Blick auf einen möglichen Gewinn und dafür der Blick weg vom Menschlichen.

Es ist „nur“ die Telekom-Tochter in den USA, aber alles nicht weit weg von einer Einflußnahme der in Deutschland agierenden US-Unternehmen Quelle: TAZ

Trump und das Ende aller Diversitätsprogramme

Quelle 20.1.2025: Aufgabenstellung, die der Förderung von Minderheiten, von Frauen dienen, werden beendet.

„Urlaub“ für alle DEIA-Büros. „DEIA“ – damit ist Vielfalt, Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit gemeint („Diversity, Equity, Inclusion und Accessibility“). Diese Maßnahmen sollten helfen, dass z.B. Menschen verschiedener Herkunft, verschiedenen Geschlechts oder mit Behinderungen  Chancengleichheit in der Gesellschaft, am Arbeitsplatz erhalten.

Die Begründung wird mitgeliefert, solche Programme würden „die Amerikaner nach Ethnien spalten, Steuergelder verschwenden und zu beschämender Diskriminierung führen“. Konkret müssen sofort Schulungen abgesagt werden, Aufträge gekündigt, Webseiten gelöscht werden.

Erweiterung des Wortschatzes

Was bedeutet die "Tagesförderung"?

Information der Hamburger Sozialbehöre:
Ziele der Tagesförderung

Die Tagesförderung bereitet Menschen mit Behinderung auf die Teilhabe am Arbeitsleben vor, bietet Tagesstruktur sowie soziale Kontakte und Gemeinschaft.

Die Hilfen fördern die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Leistungsfähigkeit im praktischen Leben. Sie regen Kreativität und Kommunikation an und fördern soziale Fähigkeiten durch spezielle pädagogische Maßnahmen.

Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Aufrechterhaltung beziehungsweise Entwicklung einer individuell angemessenen Beschäftigungsfähigkeit zu festgelegten Zeiten des Tages im Rahmen einer möglichst arbeitsweltnahen Tätigkeit,
  • Förderung der Fähigkeit zum Übergang in eine Werkstatt für behinderte Menschen oder den ersten Arbeitsmarkt,
  • Förderung der sozialen Kompetenz und Kontaktfähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Kontext Arbeit und Beschäftigung,
  • Entwicklung der Persönlichkeit im Kontext Arbeit und Beschäftigung,
  • Verselbständigung und Ablösung aus dem Elternhaus,
  • Förderung manueller und kognitiver Fähigkeiten,
  • Stabilisierung der durch die abgeschlossene Schulbildung erworbenen Fähigkeiten.

An wen richtet sich die Tagesförderung?

Zielgruppe der Tagesförderung sind wesentlich behinderte Menschen im Sinne des Paragraphen 99 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX).

Es handelt sich um Menschen ab dem 16. Lebensjahr (nach Beendigung der Schulpflicht), die aufgrund der Schwere der Behinderung keine oder noch keine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nutzen können.

Die Angebote richten sich an Menschen, deren Förder- und Unterstützungsbedarfe insbesondere aus einer geistigen, sinnes- oder Körperbehinderung resultieren.

Beratung und Information

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Tagesförderstätten oder beim Fachdienst Eingliederungshilfen im Bezirksamt Wandsbek (siehe unten).

Übernahme der Kosten

Die Kosten für Tagesförderung übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Behinderten zur Kostendeckung nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige können im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen herangezogen werden.

Die Bewilligung der Tagesförderung erfolgt hamburgweit durch das  

Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
– Leistungsrechtlicher Fachdienst  –
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
Telefon: (040) 428 81-9100

Eine notwendige Beförderung zur Tagesförderstätte kann ebenso bewilligt werden.  Die Behörde für Schule und Berufsbildung organisiert in der Regel deren Durchführung.

Hinweis: Diese Leistung kann Bestandteil eines „Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“ werden.

Tagesförderstätten in Hamburg

Die Leistungen werden in Einrichtungen durchgeführt, für die eine Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe abgeschlossen wurde.

Quelle: Hamburg.de

Inklusion vs. Integration

Der Unterschied zur Integration besteht darin, dass Inklusion noch einen Schritt weitergeht. Menschen mit Behinderung werden nicht nur in ein vorhandenes System aufgenommen und eingegliedert, sondern die Struktur dieses Systems soll so umgestaltet werden, dass sie jedem Teilhaber gerecht wird.
So steht es zumindest in der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention geschrieben, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Insgesamt sind 176 Länder dem Abkommen beigetreten.
Quelle: Malteser

Ansprechpartner

Der Verein Blankenese Miteinander e.V. will Ansprechpartner sein!
Wo wir selber nicht weiterwissen, haben wir kompetente Gesprächspartner und werden uns mit ihnen um Antworten bemühen.

Texte kommen von Markus Krohn – Dorfstadtzeitung, Vera Klischan – blankenese.de, Frauke Schmitz – Bugenhagenschule, Sabine Müntze, Mathias Knigge – hoffentlich u.a.m.

Behindertenwerkstätten in Hamburg

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UN-Behindertenrechtskonvention

650 Millionen Menschen (Zahl von 2006) leben weltweit mit einer Behinderung. 45 Staaten haben Vorschriften, die ihre Rechte  schützen…
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UNBRK) plus Zusatzprotokoll angenommen, seit 2009 auch in Deutschland in Kraft.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Rechte von Menschen mit Behinderung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen achtet, schützt und gewährleistet und sich eine inklusive Gesellschaft etabliert, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft, deren Umsetzung von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts überwacht wird.

Liebe Leserschaft:

Wir fangen diese Seite neu an – und würden uns freuen, wenn Sie sich beteiligen. Erste „Sammelleidenschaft“ für Punkte auf dieser Seite finden Sie hier.

Was – meinen Sie – gehört noch dazu?

  • Bücherlisten zum Thema: „Menschen mit Behinderung“
  • Offizielle Dokumente
  • Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPDs)
  • Deutsches Institut für Menschenrechte:
    Rechte für Menschen mit Behinderung
  • Behördenkontakte

eitere Berichte / Aktionen:

  • Behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt – Unser Ziel: Dass wir direkt von und mit den Menschen mit Behinderungen lernen. Best practice Bespiele und auch gescheiterte Ansätze
  • Aktivitäten mit den Schulen:
  • Schulwettbewerb Schüleraktion: Wie behindertenfreudlich ist Blankenese – 1 Tag mit dem Rollstuhl, dem Rolltor unterwegs – Dokumentation …

Was fehlt noch?

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Ihre Reaktionen:

  • 15.4.2025: Es fehlt für eine barrierefreie Internetseite : Leichte Sprache/ vergrößern der Schrift / der Vorlese Button als Option.
    Als Beispiel siehe die Website: https://lmbhh.de
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