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Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit                    

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit                    

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit                    

Juristin, Frauenrechtlerin und Politikerin

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So lautet Artikel 3, Absatz 2 unserer Verfassung, wie Frau Peschel-Gutzeit ihn – gemeinsam mit drei weiteren kampferprobten Juristinnen – in den 1990er Jahren durchgesetzt hat.

Dass dieser nur scheinbar harmlose Satz in unserer Verfassung  festgeschrieben wurde, könnte man als die wichtigste bleibende Spur von Lore Peschel-Gutzeit bezeichnen. Denn um diesen Satz kämpfte sie Jahre. Um jedes Wort wurde erbittert gerungen.

Kindheit in Kriegs- und Nachkriegszeit

Lore Maria Peschel-Gutzeit,  geborene Gutzeit, kam am 26. Oktober 1932 in Hamburg  als Tochter eines Generalmajors und einer Lehrerin zur Welt. Ihr Elternhaus war nach eigenem Bekunden geprägt von kritisch-positiver Einstellung.

Die Mutter beispielsweise leitete neben ihrer Lehrerinnentätigkeit Politikkurse an der Volkshochschule. Zu Hause erörterte sie mit der jungen Lore und ihrer Schwester schon 1949 die neue Verfassung der Bundesrepublik. Ganz besonders das Thema der Gleichberechtigung von Mann und Frau lag ihr am Herzen.

Sicher spielte eine Rolle, dass sich schon Lores Großmutter mütterlicherseits frühzeitig emanzipiert hatte. Während ihr Mann gut die Hälfte des Jahres auf Reisen war, um sich um seine Peddigrohrfarm in Singapur zu kümmern, übernahm seine Frau als Prokuristin Fabrikation und Vertrieb von Peddigrohrmöbeln. Ein Vorbild für Tochter und Enkelin!

Familie Gutzeit wurde im 2. Weltkrieg ausgebombt. Als der Vater – ein Berufsoffizier – aus  der Gefangenschaft heimkam, hatte er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters keine Möglichkeit mehr, eine zivile  Karriere zu beginnen. Den Lebensunterhalt verdiente Lores Mutter im Schuldienst. Sie beschaffte der Familie auch die Not-Unterkunft in einer Billstedter Schule. Sehr viel später und verbunden mit vielen Schwierigkeiten erhielt der Vater eine Pension.

Frau Gutzeit machte ihre Töchter darauf aufmerksam, dass Gleichberechtigung in der Weimarer Verfassung zwar schon Staatsziel war. Artikel 3 der Verfassung der Bundesrepublik von 1949 aber sei ein echtes Grundrecht, auf das sich jede berufen und es notfalls auch einklagen könne. Wie Lore selbst in ihrem Umfeld beobachten konnte, wurde in der Praxis davon kaum Gebrauch gemacht. Viele Frauen resignierten, als die aus Krieg und Gefangenschaft heimkehrenden Männer z.B. in der Familie wieder ihre alten Rechte beanspruchten, über das Wohl der Kinder, die Berufstätigkeit und das Vermögen der Ehefrau bestimmten.

Zwischen 1939 und 1942 besuchte Lore die Grundschule Eilbektal , anschließend bis 1951 erst die Elise-Averdieck- , dann die Caspar-Vogt-Oberschule. Ab 1951 studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Freiburg. 1959 schloss sie ihre juristische Ausbildung ab. Anschließend war sie für etwa ein Jahr als Rechtsanwältin in der ersten bundesrepublikanischen Frauenkanzlei tätig, bevor sie Richterin am Landgericht Hamburg wurde.

Einsatz für Gleichberechtigung der Frauen

Gespannt verfolgte sie die praktische Umsetzung des Artikels 3 der Verfassung von 1949. Eine Legislaturperiode war dem Parlament damals eingeräumt worden, das bisherige Familienrecht, das massiv gegen Artikel 3 verstieß, der neuen Verfassung anzupassen. Doch erst neun Jahre nach Einführung des Artikels 3, Absatz 2 hatte man die ersten Schritte dazu  abgeschlossen. Aber verfassungsgemäß war das geänderte Familienrecht immer noch nicht.

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Noch stand dem Ehemann das Recht zu, über alle Fragen, die die Kinder betrafen, den „Stichentscheid“ zu treffen. D.h. wenn Eltern bei wichtigen Entscheidungen keine Einigung erzielen konnten, was häufig der Fall war, hatten die Väter das letzte Wort, nämlich den Stichentscheid.

Diese Ungerechtigkeit ließ Frau Peschel-Gutzeit keine Ruhe. Gemeinsam mit dem Juristinnenbund, dem sie 1956 beigetreten war, fand sie eine Mutter, die ihr Recht einklagte und einen Gutachter, der die Verfassungswidrigkeit der alleinigen gesetzlichen Vertretung durch den Vater vor dem Bundesverfassungsgericht nachwies.

Fast 40 Jahre später kämpfte Frau Peschel-Gutzeit mit einigen anderen Juristinnen für die Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Gegen alle Widerstände verlangte sie das Wort „Beseitigung“ bestehender Nachteile für Frauen, nicht etwa „Milderung“ oder „Verminderung“. Ihre plastische Argumentation war: „Wenn ich von einer Mauer, die zehn Meter hoch ist, einen Meter abtrage, bleiben immer noch neun Meter. Diese Mauer aber muss ganz fallen. Deshalb muss sie beseitigt werden!“ Dann stieß man sich an dem Wort „bestehende“ Nachteile, weil angeblich für Frauen gar keine Nachteile bestanden. Schließlich hatten die kämpferischen Damen der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten, von Männern dominierten  Verfassungskommission die gewünschte Formulierung abgerungen: „ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

1994 wurde dieser Satz im Bundestag verabschiedet.

(Foto: Mitte der 70er Jahre)

Seither gehen alle Gleichstellungsgesetze, die auf Bundes- oder Landesebene beschlossen werden, zurück auf diesen Verfassungszusatz.

Übrigens „Das Recht zum Umgang mit dem eigenen Kinde. Eine systematische Darstellung.“ war das Thema mit dem Lore Peschel-Gutzeit 1990 in Freiburg zum Dr. jur. promovierte.

Ihr erster Mann war unmittelbar nach seinem Assessorexamen 1959 gestorben.

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1958 mit ihrem früh verstorbenen ersten Mann

1962 heiratete Lore Gutzeit den Richter Horst Peschel.
Die Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen, wurde 1973 in beiderseitigem Einvernehmen geschieden.  Für sich beanspruchte sie danach keinen Unterhalt, weil sie weiter voll berufstätig war.

1968 hatte Frau Peschel-Gutzeit von sich reden gemacht, als sie die sogenannte Lex Peschel auf den Weg brachte, in der festgeschrieben wurde, dass Beamtinnen aus familiären Gründen Teilzeitarbeit leisten dürften. Zusammen mit Alice Schwarzer entstand 1978 der Plan,  die berühmt-berüchtigte Stern-Klage gegen sexistische Titelbilder zu führen. Und 1998 erarbeitete Frau Peschel-Gutzeit den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pornografie, der über eine Beratung in der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag nicht hinausgekommen ist.

Ab 1972 war Frau Peschel-Gutzeit als Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg  tätig, wo sie  1984 – gegen erheblichen Widerstand – zur ersten Vorsitzenden Richterin  am Hanseatischen Oberlandesgericht überhaupt ernannt wurde. Von 1977 bis 1983 war sie zudem Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes. 1988 trat sie der SPD bei.

Justizsenatorin in Hamburg und Berlin

1991 berief Hamburgs Erster Bürgermeister Henning Voscherau Frau Peschel-Gutzeit zur Justizsenatorin. Dieses Amt hatte sie bis 1993 inne. Dann verlor die SPD bei der wiederholten Bürgerschaftswahl die absolute Mehrheit und ging eine Koalition mit der STATT-Partei ein, die für sich das Amt des Justizsenators reklamierte.

1994 wurde sie zur Nachfolgerin von Jutta Limbach als Justizsenatorin in den Berliner Senat Eberhard Diepgens berufen. In dieser Zeit wurde sie darauf aufmerksam gemacht, dass ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende sämtliche, nämlich über 400.000 Urteile des Reichskriegsgerichts und des NS-Volksgerichtshofs immer noch in Kraft waren. Das ließ Frau Peschel-Gutzeit keine Ruhe. Auf ihre Initiative hin führte schließlich ein Gesetzentwurf des Landes Berlin über Bundesrat und Bundestag 1998/99 zur Verabschiedung des Aufhebungsgesetzes.

Ein weiteres Unding, für dessen Abschaffung Frau Peschel-Gutzeit erfolgreich kämpfte, waren die zweimonatigen Gerichtsferien, die 1877 eingeführt worden waren. Der historische Hintergrund war, dass viele Richter im ausgehenden 19. Jahrhundert nebenberuflich eine Landwirtschaft betrieben. Ihnen wollte man mit den Gerichtsferien Gelegenheit zur Ernteeinbringung verschaffen. 1935 wurden die Gerichtsferien schon einmal abgeschafft, jedoch 1950 von den Alliierten und der jungen Bundesrepublik wieder eingeführt. Dass diese Initiative Lore Peschel-Gutzeit nicht nur Zustimmung einbrachte, lässt sich leicht vorstellen.

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Am Landgericht ca. 1972

1997 übernahm Frau Peschel-Gutzeit noch einmal das Justizressort in Hamburg, diesmal unter Ortwin Runde (SPD) in Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen. Nach Verlust der Regierungsmehrheit im Jahr 2001 schied sie endgültig aus dem Senatoren-Amt und kehrte der Politik den Rücken.

Würdigung

2004 wurde Lore Peschel-Gutzeit die „Stadtältestenwürde“ vom Berliner Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit verliehen. In seiner Laudatio sprach Wowereit drei Themen an, die Lore Maria Peschel-Gutzeit in besonderer Weise bewegten. Hier Auszüge aus seiner Würdigung:

„In der rechtspolitischen Diskussion trat Lore Peschel-Gutzeit mit vielen Vorstößen zur Gleichstellung und zum Abbau Frauen diskriminierender Normen hervor. So hat sie sich mit Sachverstand, persönlichem Engagement und letztlich auch Erfolg für zahlreiche Rechtsreformen eingesetzt.“

„Das zweite Thema, dem sich Lore Maria Peschel-Gutzeit mit Überzeugung und Eifer widmete, war die innere Einheit Deutschlands. Das war ihre Maxime bei der erfolgreichen Rechtsangleichung  wie auch der Zusammenführung der Justiz von Berlin. Sie verstand es, den Berlinerinnen und Berlinern beider Teile der Stadt aufgeschlossen und mit Respekt zu begegnen, hat versucht zusammen zu führen und sich dabei rasch großes Vertrauen zu erworben.“

„Ein drittes Thema zieht sich ebenfalls wie ein roter Faden durch das Wirken von Lore Peschel-Gutzeit: Die Gerechtigkeit gegenüber nachfolgenden Generationen. Ihr Vorschlag, das Wahlrecht mit der Geburt einsetzen und es bis zur Volljährigkeit von den Eltern ausüben zu lassen,  hat für Aufsehen gesorgt und zum Nachdenken angeregt.“

„Ja, es gibt noch viele Bretter, an denen ich mitbohre!“
meinte Lore Peschel-Gutzeit bei unserem Interview 2012. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sie sich zurzeit damit, – in Zusammenarbeit mit Unicef und anderen Kinderhilfsorganisationen – eigene Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Schutz für Kinder, Recht auf bestmögliche Förderung und auf Beteiligung an Entscheidungen, die die Kinder angehen, diese Rechte müssten – kindgemäß formuliert – im Grundgesetz stehen.

2002 hat sich Lore Peschel-Gutzeit  weitgehend aus der Politik zurückgezogen.  Doch zu Hause zu sitzen, den Garten zu pflegen oder Damenkränzchen abzuhalten liegt ihr nicht. Im Alter von 70 Jahren ließ sie sich abermals als Anwältin nieder. Ihre Berliner Kanzlei liegt zwischen Modeläden von Prada und Yves Saint Laurent. Aber ihrem Kleiderstil ist sie treu geblieben, genau wie ihrem Schwerpunkt Familienrecht.

An den wenigen freien Wochenenden allerdings schnurrt die ehemalige Hobbyrallyefahrerin, die Mitglied des Deutschen Damen-Automobilclubs war,  über die Autobahn zu ihrem Heim nach Blankenese. „Wer sich hier nicht wohl fühlt, hat selber schuld!“ ist ihre Meinung. Die historische Eigenständigkeit, das Fischerdorf als gewachsener Kern und die Nähe zum Wasser gefallen ihr besonders, obwohl sie selbst nicht am Strandweg wohnt, sondern „high and dry auf dem Geestrücken“ – wie sie sagt.

Übrigens hat uns neben ihrem unglaublich guten Gedächtnis die Freude an bildhafter Sprache besonders beeindruckt. Ein Beispiel: „herum-maikäfern“ für hilfloses hinauszögern und argumentieren, wie ein Maikäfer, der auf dem Rücken liegend in die Luft strampelt, um auf die Beine zu kommen.

„Ich bin Peschel-Gutzeit in alter Fassung!“ meint sie in Bezug auf ihren Doppelnamen. (Der Mädchenname steht nach damaligem Recht an zweiter Stelle.) Dazu dass sie im Alter von 80 Jahren immer noch eine Sechs-Tage-Arbeits-Woche leisten kann, ihr Kommentar: „Es ist ein Geschenk! Ich habe immer gern gearbeitet – mein Leben lang!“

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