Akten verbrannt – Leben gerettet: Das Leben von Dr. Eva Wulle (1902 – 1990)

Eva Wulle hat in diesem Haus – bis ein halbes Jahr vor ihrem Tode – ihr Leben lang gewohnt.“
Jochim Westphalen – von ihm stammt auch das Foto

Dr. Eva Wulle, geb. Josephson
22.08.1902 – 16.04.1990
Blankeneser Hauptstraße 56 – 58

Familie Jansen war eine gut integrierte Familie mit jüdischen Wurzeln. 1907 hatten sich alle Familienmitglieder taufen lassen und anstelle ihres jüdischen Namens Josephson den Namen Jansen angenommen. Vorher hatte Mutter Sophie Josephson schon unter dem Künstlernamen „Jansen“ Bücher veröffentlicht. 1912 war die Familie mit ihren zwei Söhnen und zwei Töchtern nach Blankenese gezogen. 
Ihr Vater, Dr. Cesar Max Jansen, war ein erfolgreicher Rechtsanwalt mit Kanzlei am Neuen Wall. Leider verstarb er schon 1916. Seine Witwe Sophie erwarb kurz nach dem 1. Weltkrieg das Haus in der Blankeneser Hauptstraße 56 – 58. 

Mit Kriegsbeginn von 1914 begann Sophie Jansens soziales Engagement. Unermüdlich setzte sie sich in der Blankeneser Kirche wie in der weltlichen Blankeneser Gemeinde für Menschen in Not ein. Kriegsbedingt gab es davon mehr als genug. 1915 wählte man sie sogar zur 1. Vorsitzenden des Norddeutschen Frauenvereins, Ortsgruppe Blankenese/Dockenhuden. Teile ihrer Aufgaben beendete sie mit dem Waffenstillstand von 1918. 
1932 legte die inzwischen siebzigjährige ihre letzten Ehrenämter nieder.

Sophie Jansen bewohnte eine Wohnung ihres Zweifamilienhauses in der Blankeneser Hauptstraße. 1939 bedrängte sie der Mieter der zweiten Wohnung, Prof. Berthold Carstens, ihm ihr Haus zu verkaufen. Er drohte, sich sonst ein anderes Objekt zu suchen. Sie müsse sich schon überlegen, welche Menschen dann in ihr Haus ziehen könnten. Oder Haus und Grundstück würden durch den Staat enteignet. Nach diesen Drohungen entschloss sich Sophie, Carstens das Haus am 31.12.1939 zu veräußern.

Der Verkaufspreis wurde durch die „Aufsichtsbehörde“ mit einem Einheitswert von 14.400 Reichsmark festgesetzt. Der Betrag musste vom Käufer auf ein Sperrkonto gezahlt werden, über das Sophie nur in kleinsten Beträgen und auch nur nach behördlicher Genehmigung verfügen durfte. Davon konnte sie allerdings nie Gebrauch machen. Bei ihrem Tod war der Gesamtbetrag noch ungeschmälert auf dem Konto und wurde sofort nach ihrem Ableben behördlicherseits eingezogen. 

Ab Herbst 1941 hatte sich Sophie Jansen nicht mehr auf die Straße getraut, weil sie einen Judenstern hätte tragen müssen. Leider hat sie die Rückübertragung ihres Hauses nach dem Krieg nicht mehr erleben können. Denn der Deportationsbescheid von 1942 trieb die inzwischen alte Dame in den Selbstmord. 

Ihre Tochter Eva studierte nach dem Abitur (1922) Jura und promovierte. Danach war sie von 1927 bis 1929 in der Altonaer Arbeits- und Sozialbehörde tätig. Zunächst als Praktikantin. Als sie 1929 den Lehrer Wulle heiratete, musste sie ihren Behördenarbeitsplatz aufgeben, denn damals galt ein Arbeits-Verbot für sogenannte „Doppelverdiener“. Das betraf während der Weimarer Republik nur Frauen im öffentlichen Dienst, deren Ehemänner ebenfalls im Staatsdienst tätig waren. 
Ehepaar Wulle bekam eine Tochter, die auf den Namen Gertraud getauft wurde. 

Nach der Machtergreifung war Eva Wulle durch die Ehe mit ihrem arischen Mann bedingt geschützt. Allerdings soll sie sich, genau wie ihre ebenfalls mit einem Arier verheiratete Schwester, von ihrem Mann getrennt haben. Wollten die Schwestern ihre Ehemänner vor Repressalien des Regimes schützen? Weiterhin als Lehrer arbeiten – und mit einer jüdischstämmigen Frau verheiratet sein – das hätte die Schulbehörde nicht geduldet. Bekannt ist, dass Eva Wulle nach Trennung von ihrem Mann mit Tochter Gertraud zu ihrer Mutter in die Blankeneser Hauptstraße 56 zog. 

Im Oktober 1944 bekam Frau Wulle die Aufforderung, sich als Arbeitslose beim Arbeitsamt zu melden. Als sie ihre Kennkarte (Personalausweis) mit dem aufgedruckten „J“ vorlegte, teilte ihr der zuständige Beamte mit, dass man keine Beschäftigung für sie habe. Dieser Beamte, ein früherer Kollege von ihr, sagte sinngemäß: „Ihr Fall muss in Blankenese bearbeitet werden. Deshalb übergebe ich Ihnen hiermit alle Akten, die es von Ihnen gibt. Melden Sie sich damit auf unserer Außenstelle in Blankenese. Weitere Akten gibt es nicht! Haben Sie verstanden? Von Ihnen gibt es keine weiteren Akten!“ 

Eva Wulles Neffe Wolf Boehlich berichtete, dass es seine Tante als Juristin und ehemalige Behördenmitarbeiterin nicht übers Herz gebracht habe, die ihr überlassenen Papiere zu vernichten. Zu ihrem Entsetzen habe er sie aber vor ihren Augen in den brennenden Ofen geworfen. Damit hatte sie aktenmäßig aufgehört zu existieren. 

Durch die mutige Tat ihres ehemaligen Kollegen gelang es ihr also, auch die letzten sieben Monate des Dritten Reichs zu überstehen. 

Doch wovon leben? Sie war doch nicht mehr registriert und erhielt deshalb auch keine Lebensmittelkarten und Bezugsscheine! Gab es Menschen, die ihre Tochter und sie ernährten? Bekam sie von Ehepaar Carstens, dem jetzigen Hauseigentümer, Lebensmittel? Oder war es ihr Ex-Mann Wulle, der sie unterstützte? Darüber haben wir keine Informationen. Auf jeden Fall haben Eva und Tochter Gertraud die Shoa überlebt.

1946 berichtete Frau Wulle dem neu gründeten „Hamburger Frauenring“: „Ich hatte in der Nazi-Zeit nicht die nötigen arischen Großmütter – ganz und gar nicht! Ich war nur dadurch geschützt, dass ich mit einem arischen Mann verheiratet war und von ihm eine Tochter hatte, obwohl ich mich nachher habe scheiden lassen.“ 

Evas Neffe Wolf Boehlich schrieb in seinen Lebenserinnerungen: 
„Nach dem Krieg wurde die „Wiedergutmachungsbehörde“ ins Leben gerufen und ich (Wolf Boehlich) betrieb für meine Miterben die Rückerstattung der Vermögenswerte, die unserer Großmutter Sophie Jansen entzogen worden waren (…).
Während für Kontoguthaben und für die Wertpapiere die auf D-Mark umgerechneten Nennwerte mit einem pauschalen Zinszuschlag ausgeglichen wurde und man für die abgelieferten Schmuckstücke und Bestecke einen geschätzten Betrag erstattet bekam, gestaltete sich die Rückübertragung des Grundstücks Blankeneser Hauptstraße 56/58 schwieriger. Die wesentliche Ursache dafür hatte ich selbst dadurch gesetzt, dass ich die Ansprüche im Namen meiner Mutter und ihrer Geschwister (darunter Eva Wulle) geltend gemacht hatte. Ich hatte dabei nicht bedacht, dass diese in der Hoffnung, dadurch die Einziehung des Erbes vermeiden zu können, 1942 das Erbe zu Gunsten ihrer Kinder ausgeschlagen hatten. Zwar war mir der Sachverhalt bekannt, aber ich hatte angenommen, dass diese allein durch die politischen Umstände bewirkten und erklärlichen Rechtshandlungen als unwirksam angesehen werden würden. 
So hatte es das Wiedergutmachungsamt zunächst auch gesehen. 
Aber die zuständige Registerrichterin in Blankenese sah sich die Akten genauer an und kam zu dem Ergebnis, dass die ursprünglichen Erben ihre Ausschlagung nach Kriegsende hätten anfechten müssen, dies aber nicht getan hatten. Sie lehnte es also ab, die ältere Generation (z.B. Eva Wulle) im Grundbuch einzutragen. Das Verfahren musste also neu aufgerollt werden und die Erstattung an die jüngere, also meine (Wolf Boehlichs) Generation erfolgen.
Ein anderes Problem lag in der Klärung der Ansprüche von Prof. Carstens, der zwar einen gewissen Druck ausgeübt hatte, um das Grundstück zu bekommen, sich aber sonst uns gegenüber höchst korrekt verhalten hatte. Es gelang schließlich einen Vergleich herbeizuführen, nach dem die Eheleute Carstens ein lebenslanges freies Wohnrecht in dem von ihnen bewohnten, früher gemieteten Teil des Hauses erhielten. Im weiteren Verlauf habe ich von meinen Miterben deren Eigentumsanteile erworben.“           

Von 1946 bis 1967 arbeitete Eva Wulle wieder in der Rechtsabteilung der Arbeits- und Sozialbehörde. Zu ihren Aufgaben gehörte die Erteilung von Genehmigungen für Sammlungen und Wohltätigkeitsveranstaltungen, sowie die Kontrolle von privaten Stiftungsvorständen. Aus dieser Zeit berichtete sie: „Ich hatte dann sehr viel damit zu tun, Stiftungen behilflich zu sein, ihre Wiedergutmachungsansprüche durchzusetzen.“ 

Genau wie ihre Mutter engagierte sich Eva Wulle bei vielen Projekten ehrenamtlich. Im Mittelpunkt standen für sie immer die Rechte der Frauen, die auch in der jungen Bundesrepublik wie Menschen zweiter Klasse behandelt wurden. Jahrzehntelang kümmerte sie sich in ihrer Freizeit um deren Belange. Etwa 20 Jahre war sie ehrenamtliche Kassenführerin des Deutschen Akademikerinnenverbandes, Hamburg. Sie war ebenfalls erste Vorsitzende des „Verbandes für Fraueninteressen“ in Hamburg. In einer Laudatio anlässlich ihres 70. Geburtstages zitierte die Hamburger Morgenpost folgenden Satz von ihr: „Trotz der Gleichberechtigung auf dem Papier müssen sich Frauen für ihre Rechte stark machen. Beispielsweise müssen auf die Wahllisten zum Bundestag viel mehr Frauen kommen!“  Das war eine Forderung, die auch heute noch ihre Aktualität nicht verloren hat. Von 1968 bis 1980 nahm sie – ehrenamtlich – Beschwerden bei der Hamburger Verbraucherzentrale entgegen.   

Seit 1947 arbeitete Eva Wulle obendrein ehrenamtlich im Blankeneser Sozialamt, wofür sie 1972 vom Senat die „Medaille für treue Arbeit im Dienst des Volkes“ verliehen bekam.

Bis zu ihrem Tod am 16.4.1990 bewohnte Frau Dr. Wulle die Wohnung im Haus ihrer Mutter Sophie Jansen. 

Unsere Hochachtung gilt dem mutigen Arbeitsamt-Mitarbeiter, der Eva Wulle durch seine höchst riskante Handlung im Herbst 1944 das Leben rettete.

Maike & Ronald Holst, Förderkreis Historisches Blankenese

Literaturquellen:
Frauenbiografien / Schlagwortregister, Hamburg.de
Biografie von Sophie Jansen, erarbeitet von ihrer Urenkelin Sabine Boehlich
Lebenserinnerungen von Wolf Boehlich, Enkel von Ehepaar Jansen 

Bücher von Maike & Ronald Holst

Hinterlassen Sie einen Kommentar





Das könnte auch etwas für Sie sein

08.04.2022 |

Kunstmeile: Sabine Kisvari

04.04.2023 |

KUNSTMEILE: Susann Nocent, FotoArtist

26.08.2022 |

ein musikalischer 3. September mit dem Flex Ensemble