Grünes Licht für Oldtimertreff auf Blankeneser Marktplatz 

Wer miteinander spricht, findet auch Lösungen. Nach einem guten Austausch zwischen den einzelnen Akteur*innen kann das Oldtimertreffen am Ostermontag zwischen 13 und 15 Uhr nach einem ordnungsgemäßen Genehmigungsprozess auf dem Blankeneser Marktplatz stattfinden. Entscheidend war im Genehmigungsverfahren, dass sich der Verein Förderkreis Historisches Blankenese eingebracht hat, der auch in Zukunft als Veranstalter auftreten wird.

Da der Verein Förderkreis Historisches Blankenese als gemeinnützig anerkannt ist, ermöglicht er den Oldtimerfreunden und Freundinnen eine gebührenfreie Nutzung des Marktplatzes. Eine Voraussetzung ist der kostenfreie Eintritt.

Der Blankeneser Marktplatz ©blankenese.de

Neu ist an diesem Format, dass die Veranstaltung zum einen von einem kleinen Vortrag begleitet wird und dass das Mitbringen eigener Objekte historischer Mobilität – mit und ohne Motorisierung – vorgesehen ist (sog. Oldtimer aber auch alte Gewerbefahrzeuge, Karren oder Fahrräder).

©pixabay

Bezirksamtsleiterin Dr. Stefanie von Berg: „Wir freuen uns, dass die Initiator*innen des Blankeneser Oldtimertreffens unserem Vorschlag gefolgt sind, einen gemeinnützigen Verein als Veranstalter mit ins Boot zu holen. Damit haben wir nun zur Zufriedenheit aller Beteiligten eine verwaltungsrechtlich ordnungsgemäße Lösung für die Durchführung der Veranstaltung gefunden.“©

Eine Sondernutzungserlaubnis für den Blankeneser Marktplatz ist auch weiterhin erforderlich, weil die Fläche umgewidmet wurde, um den Marktplatz-Charakter des Platzes zu stärken. Die Fläche ist somit nicht länger ein Parkplatz, die Nutzung ist auf den Rad- und Fußgängerverkehr sowie den Verkehr von Marktbeschicker*innen reduziert. Nach dem Umbau des Marktplatzes wurde dieser in eine Fläche umgewidmet, die in den Anwendungsbereich des Hamburgischen Wegegesetzes fällt. Jede Benutzung der Fläche, die beispielsweise ihren Gebrauch durch andere dauernd ausschließt oder in den Wegekörper eingreift, bedarf der Erlaubnis des Bezirksamtes. Je nach Art der Veranstaltung ist dieses nach dem Hamburgischen Wegegesetz und der Gebührenordnung dazu verpflichtet, eine Gebühr zu erheben. 

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