Infos zur ev. Kirchenwahl am 1. Advent

Am 27. November – dem 1. Advent – wird der Kirchengemeinderat der ev. Kirchengemeinde Blankenese neu gewählt. 

Stimmen Sie mit! Zeigen Sie mit Ihrer Beteiligung an der Wahl, dass Sie sich eine starke, lebendige Kirche wünschen.

Wer darf bei uns wählen?

Alle Mitglieder der Blankeneser Kirchengemeinde ab einem Alter von 14 Jahren.

Wer kann gewählt werden?

Es gilt, 11 Stellen im neuen Kirchengemeinderat zu besetzen. 13 Personen bewerben sich um eine Ihrer 11 Stimmen. Hier stellen sich Ihnen die 14 Kandidatinnen und Kandidaten vor: Download PDF …

Warum stehen die Pastorin und die Pastoren nicht auf dem Stimmzettel?

Nach geltendem Kirchenrecht sind alle Pastoren einer Gemeinde automatisch Mitglied des Kirchengemeinderates; sie müssen nicht gewählt werden.

Wann, wie und wo kann ich wählen?

Sie haben drei Möglichkeiten, zu wählen:

  • Am 1. Adventssonntag (27. November 2022) zwischen 11 und 18 Uhr persönlich im Gemeindehaus Mühlenberger Weg 64 a, 22587 Hamburg. Bringen Sie bitte entweder die abtrennbare Wahlbenachrichtigungskarte oder Ihren Personalausweis mit. Name bzw. Wahlnummer werden mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, dann erhalten Sie Ihren Stimmzettel.
  • Zwischen dem 24. Oktober und dem 26. November per Briefwahl an Ort und Stelle. Dazu kommen Sie an einem Werktag zwischen 9 und 12 Uhr persönlich ins Gemeindebüro Mühlenberger Weg 64 a, 22587 Hamburg. Bringen Sie auch hierzu bitte entweder die abtrennbare Wahlbenachrichtigungskarte oder Ihren Personalausweis mit. Im Kirchenbüro händigt man Ihnen die Wahlunterlagen aus. Sie können Ihren Stimmzettel dann sofort ausfüllen und vor Ort in die Wahlurne werfen.
  • Sie beantragen mit Hilfe des Formulars, das Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, oder per E-Mail eine Briefwahl. Sie erhalten dann die Wahlunterlagen per Post. Wählen Sie zu Hause und schicken Sie den Stimmzettel so an das Gemeindebüro, dass er spätestens am 26. November dort zugegangen ist.
Was, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden kann?

Kein Problem! Kommen Sie einfach mit Ihrem Personalausweis am Wahltag ins Gemeindehaus. Oder, wenn Sie eine Briefwahl an Ort und Stelle vornehmen wollen, zu den oben angegebenen Zeiten ins Gemeindebüro.

Warum sollte ich wählen?

Sie bestimmen, wer unsere Kirchengemeinde leitet. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Denn Kirche lebt von der Basis oder – gut lutherisch – vom Priestertum aller Glaubenden. Wenn Sie an der Kirchenwahl teilnehmen, dann zeigen Sie mit Ihrem Stimmzettel: Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kirchengemeinderates haben Ihre Unterstützung.

Wie werden demokratische Prinzipien gewahrt? Wie wird das Ergebnis ermittelt?

Die Wahl läuft streng nach dem Kirchengemeinderatswahlgesetz ab. Die Vorbereitungen liegen in den Händen des Wahlausschusses, der vom bisherigen Kirchengemeinderat bestellt und vom Justitiar des Kirchenkreises unterstützt wird. Für Rechtsstaatlichkeit bei der Stimmabgabe – geheime, persönliche und direkte Wahl – und für eine ordnungsgemäße  Auszählung der Stimmen sorgt der Wahlvorstand. Weder dem Wahlausschuss noch dem Wahlvorstand gehören Pastoren oder Pastorinnen an. Der Wahlvorstand besteht aus Blankeneser Gemeindemitgliedern, die selbst nicht zur Wahl stehen. Das Wahlergebnis wird umgehend per Aushang und im Newsletter veröffentlicht.  

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